Besteuerung von Personengesellschaften in den USA | Rechtsbericht | USA | Steuerrecht (2024)

Rechtsbericht USA Steuerrecht

Die steuerliche Einordnung einer in- oder ausländischen Gesellschaft als Personengesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem Check-the-Box-Verfahren.

17.01.2024

Von Jan Sebisch|Bonn

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  • Partnerships in den USA
  • Check-the-Box-Verfahren
  • Personengesellschaften sind nach US-amerikanischen Bundessteuerrecht nicht selbst steuerpflichtig

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Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 10. März 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2024.

Partnerships in den USA

In den USA existiert kein bundeseinheitliches normiertes Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt auf diesem Gebiet den Bundesstaaten. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Inzwischen gibt es allerdings Bestrebungen, die einzelstaatlichen Regelungen durch uniform laws zu vereinheitlichen. Für Personengesellschaften existieren verschiedene von der Uniform Law Commission ausgearbeitet Modellgesetze. Für die general partnership ist dies der „Revised Uniform Partnership Act“ (RUPA). Er gilt mittlerweile in über der Hälfe der Bundesstaaten. Modellgesetz für die limited partnership ist der „Revised Uniform Limited Partnership Act“ (RULPA).

General partnership/Limited partnership

Eine strikte Unterteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften besteht im Recht der einzelnen Bundesstaaten nicht. Dennoch sind die Partnerships in den USA (general partnership beziehungsweise limited partnership) in ihrer Ausgestaltung mit den deutschen Personengesellschaften vergleichbar.

Die general partnership ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht gemeinschaftlich als Miteigentümer ein Geschäft (business) betreiben. Die Gründungsvoraussetzungen sind sehr einfach. Eine Eintragung in ein Register ist nicht erforderlich. Die general partnership entsteht durch den Abschluss eines partnership agreement. Dieses muss nicht in schriftlicher Form abgeschlossen werden, eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind grundsätzlich alle Gesellschafter befugt. Eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter existiert nicht. Jeder Gesellschafter haftet den Gläubigern der partnership gegenüber unmittelbar und unbeschränkt. Bei der general partnership handelt es sich um die einfachste Gesellschaftsform, die der deutschen BGB-Gesellschaft ähnelt.

Die limited partnership besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (General Partner) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Limited Partner), dessen Haftung auf die geleistete Einlage beschränkt ist. Sie ist daher vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft. Im Unterschied zur general partnership sind hier einige Formvorschriften zu beachten. Die limited partnership muss in das Gesellschaftsregister des jeweiligen Bundesstaates eingetragen werden. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berechtigt.

Check-the-Box-Verfahren

In den USA hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den Steuerstatus bestimmter in-oder ausländischer Gesellschaftsformen als Personen- oder Kapitalgesellschaften mittels eines sogenannten Check-the-Box-Verfahrens zu wählen. Die Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Wählt eine Gesellschaftsform für US-Steuerzwecke den Steuerstatus einer Personengesellschaft, dann sind grundsätzlich alle Vorschriften des Internal Revenue Code (IRC) bezüglich der Besteuerung von Personengesellschaften anzuwenden. Für bestimmte Rechtsformen ist allerdings zwingend die Besteuerung als Kapitalgesellschaft (per se corporation) vorgesehen. Umfasst von den deutschen Rechtsformen ist hiervon die Aktiengesellschaft. Ferner existieren Standardklassifizierungsrichtlinien (default rules), die dann zum Tragen kommen, wenn der Steuerpflichtige keine Wahl vornimmt. Die Standardklassifizierung richtet sich bei inländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und bei ausländischen Gesellschaften nach der Anzahl der Anteilseigner und der Haftungsbeschränkung. Im Rahmen der Standardklassifizierung wird ein inländisches Wirtschaftsgebilde beziehungsweise eine US-Rechtsform mit Wahlrecht und mindestens zwei Anteilseignern als Personengesellschaft besteuert. Sofern eine wahlberechtigte ausländische Rechtsform, ihr Wahlrecht nicht ausübt, wird sie als Personengesellschaft besteuert, wenn sie mindestens zwei Anteilseigner hat und mindestens ein Anteilseigner der unbeschränkten Haftung unterliegt.

Personengesellschaften sind nach US-amerikanischen Bundessteuerrecht nicht selbst steuerpflichtig

Eine Personengesellschaft wird als steuerlich transparent betrachtet. In diesem Rahmen wird das steuerliche Einkommen unmittelbar den beteiligten Gesellschaftern zugeordnet. Die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte findet auf Ebene der Personengesellschaft statt. Hinsichtlich dessen, hat die Personengesellschaft grundsätzlich bis zum 15. März des Folgejahres eine jährliche Steuerklärung (Form 1065, U.S. Return of Partnership Income) abzugeben, in der die Einkünfte ermittelt und den entsprechenden Gesellschaftern zugeordnet werden. Eine Ergebnismitteilung an die Gesellschafter erfolgt mittels des sogenannten Schedule K-1. Die im Schedule K-1 bescheinigten Besteuerungsgrundlagen hatderjeweilige Gesellschafter in seiner Steuererklärung zu beachten.

Sofern eine ausländische Personengesellschaft Einkünfte aus US-Quellen erzielt, hat sie eine Steuererklärung abzugeben. Die Personengesellschaft hat zur Sicherung des US-Steueranspruchs auf den Gewinnanteil des jeweiligen Gesellschafters aus einer US-Geschäftstätigkeit (U.S. trade or business) grundsätzlich eine Quellensteuer einzubehalten und abzuführen. Der Begriff der Geschäftstätigkeit ist sehr weit gefasst: Umfasst ist grundsätzlich jede nachhaltige Erwerbstätigkeit im industriellen oder gewerblichen Bereich. Die Höhe der Quellensteuer richtet sich danach, ob es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person oder um eine Körperschaft handelt.

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